
Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz und die EU-Datenschutzgrundverordnung werden viele Unternehmen überfordern
BERLIN. Der Gesetzesentwurf zur Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) an die EU-Datenschutzgrundverordnung wurde am 27. April vom Bundestag angenommen. Es wird davon ausgegangen, dass der Bundesrat diesem Gesetzentwurf (dem „Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU“, kurz „DSAnpUG-EU“) zustimmen wird, obwohl zu erwarten ist, Mehr