Bundeskartellamt stuft Google als Marktbeherrscher ein – Auswirkungen auch für Presseleistungsschutzrecht
Alphabet/Google sind Anwendungsfall für Aufsicht über große Digitalkonzerne (§ 19a GWB). Damit kann das Bundeskartellamt (BKartA) früher und effektiver eingreifen und konkrete, für den Wettbewerb schädliche Verhaltensweisen aufgreifen. Auch auf die Befassung mit Google News Showcase weist das BKartA nochmals Mehr