Sturz auf dem Weg zum Hörgeräteakustiker kein Arbeitsunfall
Stürzt jemand auf dem Weg zum Geschäft eines Hörgeräteakustikers, gibt es keinen Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Auch dann nicht, wenn mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde, bei der Arbeit ständig ein Hörgerät zu tragen. Dies entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg am 10. Mehr