Zwischenablesung nicht auf Kosten des Mieters
Endet das Mietverhältnis mit einem Mieter nicht gleichzeitig mit dem Ende des jährlichen Abrechnungszeitraumes, also in der Regel am 31.12. eines Jahres, so muss möglichst der Verbrauch von Strom, Gas und Heizkosten zum Ende der Mietzeit festgestellt werden. Üblicherweise wird Mehr