Autohalter muss Diebstahl von Fahrzeugteilen beweisen
Eigentümer eines Kfz müssen bei einem Diebstahl von Teilen an dem Fahrzeug konkret darlegen, welche Teile gestohlen worden sind. Ansonsten muss die Versicherung nicht zahlen. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Landgericht Hagen vom Mehr