BGH kassiert mehrere Sparkassen-Klauseln, Rückforderung von Gebühren möglich
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 12. September 2017 acht Entgeltklauseln der Sparkasse Freiburg Nördlicher Breisgau für unwirksam erklärt (Az. XI ZR 590/15). Geklagt hatte der Schutzverein für Bankkunden. Sparkassenkunden können dieses Urteil nun dazu nutzen, unrechtmäßig entrichtete Gebühren zurückzufordern, so Mehr