Maßregelvollzug: so sieht der Alltag psychisch kranker Straftäter:innen aus
Wer zum Zeitpunkt einer rechtswidrigen Tat wegen einer psychischen Erkrankung nicht oder nicht vollständig schuldfähig ist, wird nach richterlichem Beschluss im Maßregelvollzug untergebracht. In speziell dafür ausgerichteten Kliniken. „Für uns sind das Patient:innen, die wir intensiv und engmaschig betreuen“, sagt Mehr