BGH steht beim Facebook-Datenleck auf Seiten der Verbraucher / Kläger haben Ansprüche auf Schadensersatz gegen Facebook-Mutterkonzern Meta / BGH wertet Kontrollverlust über Daten als Schaden im Sinne der DSGVO
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich im Facebook-Datenleck auf die Seite der Verbraucher gestellt und gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta entschieden: Der reine Kontrollverlust über die eigenen persönlichen Daten wertet der BGH als Schaden im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). „Der bloße und kurzzeitige Mehr