„Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung“

Die Arbeitnehmerüberlassung ist durch ein Dreipersonenverhältnis zwischen Verleiher, Entleiher und Leiharbeitnehmer charakterisiert: Verleiher und Entleiher schließen einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (AÜ-Vertrag/AÜV). Der Zeitarbeitnehmer ist über einen Arbeitsvertrag bei dem Personaldienstleister oder Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher) als Mitarbeiter angestellt. Für die Zeit der Überlassung wird er zur Erbringung von Arbeitsleistung vorübergehend Mehr