Unvollständige DSGVO-Auskunft führt zu 1000 Euro Schadensersatz
Ein Arbeitgeber muss Beschäftigten eine vollständige Auskunft über ihre personenbezogene Daten gemäß Artikel 15 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erteilen. Kommt der Arbeitgeber dem Ersuchen nur unvollständig oder gar nicht nach, hat der Arbeitnehmer ein Recht auf Schadensersatz. Das Landesarbeitsgericht Hamm hat deshalb Mehr