Bekleidung und Accessoires von Influencern sind keine Betriebsausgaben
Kleidungsstücke und Mode-Accessoires von Influencern sind keine Betriebsausgaben und lassen sich somit steuerlich nicht absetzen. Die Details und welche seltene Ausnahme es gibt, erklärt Ecovis-Steuerberaterin Manuela Schmidt in Berlin. Modebloggerin will Betriebsausgabenabzug einklagen Geklagt hat eine Influencerin und Bloggerin, die Mehr