Mitarbeiterkapitalbeteiligungen soll den deutschen Kapitalmarkt attraktiver machen
Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz macht es die Regierung Unternehmen leichter, Beschäftigte am Unternehmen zu beteiligen. Zu den substanziellen Erleichterungen gehören Freibetrag und Besteuerungsaufschub. Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft. Die Details erklärt Steuerberater Julius Behr aus Marktheidenfeld. Der Gesetzgeber hat Mehr