Geringwertige Wirtschaftsgüter: Grenze steigt auf 1.000 Euro
Mit dem Wachstumschancengesetz erhöht sich die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von bisher 800 Euro auf 1.000 Euro. Dies soll die Liquidität der Unternehmen stärken und gleichzeitig Freiräume für neue Investitionen schaffen. Was geplant ist, erklärt Ecovis-Steuerberaterin Katrin Pestner in Borna. Mehr