Befristeter Arbeitsvertrag: Gewährter Urlaub nach Vertragsende führt nicht zu Dauerarbeitsverhältnis
Arbeitet ein mit einem befristeten Vertrag eingestellter Mitarbeiter über das Vertragsende hinaus, entsteht daraus ein Dauerarbeitsverhältnis. Gewähren Ärztinnen und Ärzte einem Mitarbeiter (Rest)Urlaub nach Ablauf des befristeten Arbeitsvertrags, ist das jedoch nicht der Fall. Das entschied kürzlich das Bundesarbeitsgericht. Hintergrund Mehr