Tarifglättung
Um Progressionsschwankungen bei einem Wechsel von ertragreichen und ertragsarmen Jahren abzumildern, gibt es seit 2014 die Tarifglättung. Die für Landwirtinnen und Landwirte vorteilhafte Regelung will der Gesetzgeber nun voraussichtlich auch auf die kommenden Jahre ausweiten. Die Vorschrift des Paragraphen 32c Mehr