Berufsausübungsgemeinschaften können nicht an ASV teilnehmen
Möchten Ärztinnen und Ärzte als Mitglied der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) bei der Diagnostik und Behandlung komplexer Erkrankungen mitwirken, brauchen sie dafür eine eigene Zulassung. In der ASV sollen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte und Klinikärzte gemeinsam besonders schwere oder seltene Krankheiten Mehr