Praxisverkauf: Darf ich nur den Patientenstamm verkaufen?
Wenn ein Arzt bei einem Praxisverkauf nur seine Patientenkartei verkaufen möchte, dann verstößt das gegen die Berufsordnung für die Bayerischen Zahnärzte. Somit ist der Kaufvertrag nichtig. Das hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil entschieden. Um diesen Fall geht es Der Mehr