Gesellschafterdarlehen: Wann Konditionen als fremdüblich gelten
Will eine Kapitalgesellschaft investieren, kann sie ein Bankdarlehen aufnehmen oder sich das Geld von einem Gesellschafter geben lassen. Die Finanzverwaltung fordert dabei, dass Gesellschafterdarlehen mit Bankdarlehen vergleichbar sind – also „fremdüblich“. Welche Kriterien als fremdüblich gelten, das erklärt Ecovis-Steuerberaterin Sonja Mehr