Krankenkassen können von Apotheken keine Umsatzsteuer für den Herstellerrabatt zurückfordern
Krankenkassen, die Medikamente kaufen, müssen weiterhin Umsatzsteuer auf den Herstellerrabatt zahlen. Folglich können sie keine Umsatzsteuer von Apotheken zurückfordern. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Krankenkassen forderten von Apotheken zu viel gezahlte Umsatzsteuer zurück Zum Jahreswechsel 2019/2020 setzten einige Krankenkassen Apotheken massiv Mehr