Teilzeitbeschäftigung von Regelaltersrentnern: Keine höhere Rente ohne Beitragszahlung
Regelaltersrentnerinnen und -rentner können ihre Rente mit einer Teilzeitbeschäftigung nur dann erhöhen, wenn sie auf ihre Abgabenfreiheit verzichten und – wie auch der Arbeitgeber – weiterhin Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen. Das hat das Landessozialgericht Hessen entschieden. Das aktuelle Urteil Mehr