Landtag Sachsen beschließt Rauchwarnmelderpflicht für Wohnbauten im Bestand
Der sächsische Landtag hat am 2. Juni mit diversen Änderungen der sächsischen Landesbauordnung auch eine Rauchwarnmelderpflicht für Wohnungen im Bestand beschlossen. Die Nachrüstung mit Rauchwarnmeldern hat spätestens bis zum 31. Dezember 2023 zu erfolgen. Darauf weist der Rauchwarnmelderhersteller Ei Electronics hin. Mehr