„Unverständliche Verzögerungen erfordern vernünftige Übergangsfristen für die Nachhaltigkeitszertifizierung von Biomasse“
Bis zum 30. Juni 2021 wäre die Frist für die Umsetzung umfangreicher neuer Bestimmungen zum Nachweis nachhaltiger Biomasseerzeugung und -nutzung als Teil der Erneuerbaren Energien Richtlinie der EU (RED II) in nationales Recht gewesen. Stand heute gibt es jedoch noch Mehr