Landgericht Berlin urteilt: Werbung mit Testsiegel nur für geprüftes Matratzen-Modell zulässig
In einem Anerkenntnisurteil (52 O 131/18) vom 26. März 2019 hat das Landgericht Berlin entschieden: Matratzen dürfen nur dann als Testsieger vermarktet werden, wenn sie genau in der beworbenen Ausführung geprüft wurden. Das gilt auch für die Matratzengröße. Diese Entscheidung Mehr