GEW startet Befragung von schulischen Leitungskräften zu psychosozialen Belastungen am Arbeitsplatz
Für Beschäftigte gilt das Arbeitsschutzgesetz. Gefährdungsbeurteilungen physischer und psychischer Art sind hiernach von den Arbeitgeber*innen regelhaft durchzuführen, um Gefährdungen zu ergründen und Maßnahmen zur Beseitigung zu ergreifen. Schulleitungsmitglieder finden hierbei normalerweise keine Berücksichtigung, da ihre Tätigkeit zu speziell ist und Mehr