Dem Käufer nicht geholfen
Soeben hat der Bundestag die Verteilung der Maklercourtage neu geregelt. Sie muss künftig zwischen Verkäufer und Käufer je zur Hälfte aufgeteilt werden. Außer natürlich, wenn der Verkäufer sie ganz oder zum größten Teil übernehmen will, was bisher sowohl möglich wie Mehr