Kündigungsrecht bei Online-Laufzeitverträgen: E-Mail ist rechtskräftig
Einen langfristigen Online-Vertrag abzuschließen ist leicht: Man muss nur kurz die Geschäftsbedingungen abnicken und auf OK klicken. Einen bestehenden Vertrag wieder zu kündigen fällt meist schwerer, schreibt das Computermagazin c’t in seiner aktuellen Ausgabe 6/17. Denn die Unternehmen handeln gegenüber Mehr