IHK begrüßt weitere Hilfen für von der Pandemie betroffene Unternehmen
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg begrüßt die Verlängerung der erleichterten Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2022. Demnach kann ein Betrieb Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Die maximale Bezugsdauer beträgt Mehr