Frist für Überbrückungshilfe II endet
Die Frist zur Antragstellung der Überbrückungshilfe II läuft am 31. März 2021 ab. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg Unternehmen hin. „Der Antrag ist zwingend durch einen prüfenden Dritten (Steuerberater inklusive Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt) im Mehr