IKK e.V. fordert zeitliche Begrenzung der Sondervollmachten des Bundesgesundheitsministeriums sowie klares Widerspruchsrecht des Bundestags
Die Interessenvertretung der Innungskrankenkassen befürwortet grundsätzlich das in der derzeitigen Krisensituation begründete schnelle, gesetzliche Eingreifen der Bundesregierung. Doch sieht der IKK e.V. die Bestrebungen kritisch, die durch das Infektionsschutzgesetz aktuell bis zum 31. März 2021 geltende gesetzgeberische Vollmacht des Bundesgesundheitsministeriums Mehr