Corona-Wirtschaftshilfen: Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen bis 30. September 2024 verlängert
Bund und Länder haben sich im Einklang mit den Berufsorganisationen der prüfenden Dritten auf eine letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) geeinigt. Die Fristverlängerung bis 30. September 2024 gilt dann, wenn prüfende Dritte (also Mehr