Neue gesetzliche Vorgaben für den Ausbildungsvertrag
Laut § 34 (2) Nr. 10 BBiG i.V.m. § 106 (2) BBiG müssen Unternehmen bei Ausbildungsverträgen seit dem 1. Januar 2021 ihre Betriebsnummer von der Bundesagentur für Arbeit, die sogenannte BA-Betriebsnummer, eintragen. Mit der Betriebsnummer werden die Beschäftigten eines Betriebes Mehr