Volksbegehren #6JahreMietenstopp legt Verfassungsbeschwerde ein
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat das Volksbegehren #6JahreMietenstopp am 16. Juli nicht zugelassen mit der Begründung, das Begehren sei mit dem Bundesrecht nicht vereinbar. Doch über das Grundgesetz entscheidet alleine das Bundesverfassungsgericht und nicht der Bayerische Verfassungsgerichtshof – deswegen legen die Mehr