Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei bankseitig gekündigten Verbraucherdarlehen
Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei bankseitig gekündigten Verbraucherdarlehen Leistet ein Verbraucherdarlehensnehmer nicht ordnungsgemäß, so kann die Bank diese sog. notleidenden Kredite nach § 490 und § 498 BGB kündigen. Regelmäßig ist dies der Fall, wenn der Darlehensnehmer seine Raten nicht mehr begleichen Mehr