NLM beanstandet Verstoß gegen journalistische Grundsätze bei aurich.tv
Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) beanstandet, dass der Anbieter des Telemedienangebots aurich.tv mit der Ausstrahlung zweier Beiträge gegen die anerkannten journalistischen Grundsätze nach § 19 Abs. 1 Satz 2 des Medienstaatsvertrags (MStV) verstoßen hat. Die NLM sieht in der Verbreitung der Mehr