Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Zum 1. März 2020 tritt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Dies sieht eine Öffnung des Arbeitsmarktes für Fachkräfte aus Staaten außerhalb der EU vor. In diesem Rahmen fallen die Beschränkung auf Engpassberufe und die Vorrangprüfung weg. Daneben ist ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren vorgesehen.Arbeitsmarktsituation Arbeitgeber Mehr