Wegezeitentschädigung ist beitragspflichtig
Die Wegezeitentschädigung wurde im BRTV neu geregelt. Die als „Verpflegungszuschuss“ bezeichnete Erstattung für Fahrten zu und von Arbeitsstellen mit täglicher Heimfahrt (§ 7 Ziffer 3.2 BRTV) ist als Erstattung von Verpflegungsmehraufwendungen für auswärtige Tätigkeit ohne Übernachtung – je nach Erstattungshöhe Mehr