Verkehrsordnungswidrigkeit: Keine Winterreifen?
Wer den gut gemeinten Ratschlag O bis O, nämlich Oktober bis Ostern, nicht befolgen möchte und sich dabei auf die aktualisierte “Winterreifenverordnung” beruft, der sollte sich zumindest mit den Inhalten auskennen, um sich ein Bußgeld, Punkte in der Verkehrssünderdatei und Mehr