Bestandsdatenauskunft für Sicherheitsbehörden: verfassungswidrig
Gestern der EuGH, heute das Bundesverfassungsgericht: In seinem am 17. Juli 2020 veröffentlichten Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht mehrere Regelungen zur Bestandsdatenauskunft für verfassungswidrig erklärt. Bei der Aufklärung von Straftaten werden Bestandsdatenauskünfte beispielsweise von Sicherheitsbehörden bei Telefongesellschaften und Providern eingeholt. Die Mehr