Veranstaltungshinweis: TÜV Rheinland-Infoveranstaltung bereitet Energieversorger auf den IT-Sicherheitskatalog vor
Im August 2015 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) den IT-Sicherheitskatalog auf der Grundlage von § 11 Abs. 1a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) veröffentlicht. Der Katalog definiert bestimmte Anforderungen an die Informationssicherheit, welche die Gas- und Strom-Netzbetreiber erfüllen müssen. So sind Energieversorger verpflichtet, Mehr