Karneval: Fahrzeuge ohne Gutachten im Zug untersagt
Bunte Themenwagen mit großen Traktoren oder von Pferden gezogene Kutschen – keine Fahrzeugkombination darf ohne zuvor ausgestelltes Gutachten an Rosenmontags- und Karnevalsumzügen teilnehmen. Diese Gutachten stellt unter anderem TÜV Rheinland aus, der seine Prüfungen nach Brauchtumsverordnung durchführt. Denn für den Mehr