Urteil: Sturm auf dem Balkon – Schirm nicht versichert
Wird durch einen Sturm ein Sonnenschirm am Balkon demoliert, fällt dies nicht unter den Versicherungsschutz der Hausratversicherung. Zu diesem Urteil kam das Amtsgericht Freiburg (AZ.: 6 C 468/21). Bei Sturm und Hagel ist der Hausrat außerhalb der Wohnung normalerweise nicht Mehr