Urteil: Zahnimplantate nur im Ausnahmefall
Zahnimplantate fallen grundsätzlich nicht unter den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Hiervon ausgenommen sind nur Leistungen im Rahmen einer medizinischen Gesamtbehandlung bei besonders schweren Fällen, soweit seltene vom Gemeinsamen Bundesausschuss festzulegende Ausnahmeindikationen vorliegen. Eine vom Zahnarzt empfohlene implantologische Versorgung, um Mehr