
Versicherungstipp: Erwerbsminderungsrente ist kein Vollkaskoschutz
Wer aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls dauerhaft nicht mehr arbeiten kann, hat in der gesetzlichen Rentenversicherung einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Die volle Rente wird gewährt, wenn das Restleistungsvermögen am allgemeinen Arbeitsmarkt unter drei Stunden pro Tag liegt. Zwischen Mehr