GKV-Höchstkrankengeld gestiegen – Einkommenslücke bleibt
Arbeitnehmer haben in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei längerer Arbeitsunfähigkeit nach der Lohnfortzahlung ab der siebten Woche Anspruch auf Krankengeld. Es beträgt grundsätzlich 70 Prozent vom Bruttoentgelt, jedoch nicht mehr als 90 Prozent des Nettoverdienstes und seit 1. Januar höchstens Mehr