G-BA beschließt Aufnahme der Unterkieferprotrusionsschiene in die vertragsärztliche Versorgung
Die Unterkieferprotrusionsschiene wurde heute mit Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in Berlin in die vertragsärztliche Versorgung aufgenommen. Sie kann künftig als sogenannte Zweitlinientherapie zur Behandlung des obstruktiven Schlafapnoe-Syndroms (OSA), einer schlafbezogene Atmungsstörung, von einem Vertragsarzt verordnet werden. Der G-BA hatte Mehr