Steuerfreie Veräußerung von selbstgenutztem Wohnungseigentum
Wer ein Grundstück innerhalb von zehn Jahren kauft und wieder verkauft, muss den Veräußerungsgewinn gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG versteuern. Die Veräußerung von selbstgenutztem Wohneigentum wird allerdings nicht versteuert, wenn der Eigentümer die Immobilie in der Zeit zwischen Anschaffung bzw. Herstellung Mehr