Ein Jahr nach Scheidung erlöschen Rechte an Ehewohnung
Geschiedene können unter bestimmten Voraussetzungen von ihren Ex-Partnern verlangen, ihnen die Ehewohnung zur alleinigen Nutzung zu überlassen. Eine einvernehmliche Regelung oder ein Antrag bei Gericht müssen jedoch spätestens ein Jahr nach rechtskräftiger Scheidung erfolgen. Danach erlöschen eventuelle Rechte. Die Wüstenrot Mehr