Arbeitskreis III: Das nationale Verkehrshaftungsrecht ist fit für das autonome Fahren mit Künstlicher Intelligenz
Das Verkehrshaftungs- und Versicherungsrecht ist nach Einschätzung der deutschen Versicherer gut auf das autonome Fahren und den Einsatz Künstlicher Intelligenz bei der Fahrzeugsteuerung vorbereitet. „Das geltende Recht ist technikneutral – neue, speziell für die Künstliche Intelligenz geschaffene Verkehrshaftungsregeln sind daher Mehr