Haushaltsnahe Dienstleistungen: Auf den Abzugszeitpunkt kommt es an
Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen können bis zu einer gesetzlich festgelegten Höchstgrenze steuerlich geltend gemacht werden (§ 35a EStG). Nach dem BMF-Schreiben vom 9.11.2016 sind die Aufwendungen grundsätzlich anhand der geleisteten Vorauszahlungen im Jahr der Vorauszahlungen zu berücksichtigen, Handwerkerleistungen Mehr