Neue Regeln für die Vermittlung von Finanzprodukten: 34f-Leitfaden von FIDURA lotst Finanzanlagenvermittler sicher durch den Paragraphen-Dschungel
Sie hat für reichlich Gesprächsstoff gesorgt, die Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts. Wer gewerbsmäßig Finanzanlagen vermittelt oder Anlageberatung betreibt, muss seit dem 1. Januar 2013 über eine entsprechende Erlaubnis verfügen. So schreibt es der neu geschaffene §34f GewO vor. Indes, Mehr